Buchungsbedingungen
Unterkunftsregeln
Alle angebotenen Ferienzimmer sind liebevoll eingerichtet und sollen den Gästen eine Wohlfühlatmosphäre garantieren. Damit dies auch möglichst lange so bleibt, setzen wir einen respektvollen Umgang mit unserem Eigentum voraus. Außerdem gibt es einige Regeln, die für alle Wohnungen gelten:
Alle Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer
Die angegebene Personenkapazitäten müssen eingehalten werden
Partys sind verboten
Haustiere sind verboten
Die Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Inkludiert im Preis sind WLAN-Zugang, das Wäschepaket (Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtuch), ein Parkplatz.
Anreise
Check In: Ab 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Schlüsselübergabe wird separat abgestimmt,
d. h. mit der Bestätigung wird der Zugangscode für die Ferienwohnung per E-Mail bzw. SMS vom Vermieter mitgeteilt.
Mängel/Beschädigungen an der Wohnung oder am Inventar sind bitte direkt am Anreisetag anzuzeigen.
Abreise
Check Out: Bis 10:00 Uhr. Bei der Abreise ist darauf zu achten, dass die Wohnung besenrein zurückgelassen wird und benutztes Geschirr in der Spülmaschine vor dem Verlassen oder mit dem Verlassen gereinigt wird. Der Müll ist in den dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
Bezahlung / Anzahlung
Mit der Buchung erhält der Gast eine Buchungsbestätigung und eine Zahlungsaufforderung. Die Buchung wird erst mit der Überweisung der Zahlung gültig.
Stonierung
Bei Buchungen über unsere Website gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis eine Woche vor dem Anreisetag: Es wird eine Stornogebühr von 10% des Buchungsbetrags erhoben.
Stornierung innerhalb einer Woche vor dem Anreisetag: Es wird eine Stornogebühr von 25% des Buchungsbetrags erhoben.
Stornierung am Anreisetag: Es wird eine Stornogebühr von 100% des Buchungsbetrags erhoben.
Nicht-Anreise
Die Buchung gilt als storniert, wenn der Gast 24 Std. nach dem gebuchten Anreisetermin nicht erscheint. Es besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Aufenthaltspreises.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
Internetnutzung
In den Ferienwohnungen wird dem Mieter die Benutzung des Internetanschlusses kostenfrei zur Verfügung gestellt. Aus der kostenfreien Überlassung kann kein Rechtsanspruch auf Funktionalität abgeleitet werden. Ausgenommen ist hiervon der Besuch von Internetseiten, für die separate Kosten anfallen. Der Besuch von Internetseiten mit illegalem Inhalt ist ebenfalls ausgeschlossen.
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass etwaige Kosten, die durch eine vertragswidrige Nutzung bzw. eine Nutzung entgegen dem zuvor genannten Rahmen entstehen, vom Mieter zu tragen sind. Weiterhin sind sich Mieter und Vermieter darüber einig, dass der Mieter dem Vermieter eine entsprechende Mitteilung darüber machen muss, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht davon hat, dass eine kostenpflichtige oder illegale Internetseite besucht bzw. geöffnet worden ist.
Das Versenden von Nachrichten illegalen, gewaltverherrlichen oder pornografischen Inhalts über den Anschluss des Vermieters ist verboten. Der Mieter haftet für einen evtl. Schaden.
Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in den Ferienwohnungen
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
Die Zugangsdaten werden mit der Buchungsbestätigung nach Zahlung an den Mieter per E-Mail bzw. SMS übermittelt.
Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht.
Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte, ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.
Besondere Hinweise
Alle Angaben sind nach besten Gewissen getätigt worden, Abweichungen sind allerdings möglich. Für im Mietzeitraum entstandene Schäden an Wohnung und Inventar haftet der Gast, auch durch Verursachung Dritter. Diese Schäden sind unverzüglich zu melden.